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Garantie

  1. Der Laden ist verpflichtet den Kunden Waren ohne physische und rechtliche Mängel zu liefern. Der Laden haftet gegenüber den Kunden für Warenmangel, entsprechend den in den Vorschriften des Gesetzes vom 23. April 1964 BGB, insbesondere in Art. 556 und folgenden des BGB genannten Regeln.
  2. Die Reklamationen in Schriftform können elektronisch an die E-Mail-Adresse dtm@dtm.pl oder per Post an die Adresse Biuro Obsługi Klienta DTM System, ul. Brzeska 7, 85-145 Bydgoszcz, mit Aufschrift „Reklamation“ eingereicht werden.
  3. Die Reklamation soll folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Korrespondenzadresse, E-Mail-Adresse, an welche die Antwort gesendet werden soll, falls der Kunde eine Antwort per E-Mail wünscht, Datum des Erwerbs der Ware, Art der reklamierten Ware, genaue Beschreibung des Mangels und Datum seiner Feststellung, Forderung des Kunden und auch die durch Kunden bevorzugte Art und Weise, wie er über die Reklamationsentscheidung informiert werden möchte. Der Reklamationsanmeldung soll der Einkaufsnachweis beigelegt werden. Das kann zum Beispiel die Kopie des Kassenbelegs, die Rechnungskopie, Ausdruck aus der Kreditkartenabrechnung oder ein anderer Nachweis sein.
  4. Der Kunde, der von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch macht, ist verpflichtet die Mangelware auf Kosten des Verkäufers an Sitz des Verkäufers zu liefern.
  5. Der Verkäufer wird die Reklamation unverzüglich, nicht später als innerhalb von 14 Tagen ab Einreichung der Reklamation bearbeiten und beantworten. Über die Reklamationsentscheidung wird der Kunde gemäß den in der Reklamationsanmeldung angegebenen Angaben informiert.
  6. Ist die erhaltene Ware eine Mangelware, darf der Kunde je nach Wahl von seinen Garantierechten in den angegebenen Servicegeschäften oder – unabhängig – von den ihm seitens des Verkäufers zustehenden Gewährleistungsrechten Gebrauch machen.
  7. Ist die verkaufte Ware eine Mangelware, darf der Kunde:
    1. eine Erklärung über die Preisreduzierung oder den Rücktritt vom Vertrag einreichen, es sei denn dass der Verkäufer unverzüglich und ohne besondere Unannehmlichkeiten die Mangelware gegen eine mangelfreie Ware austauscht oder den Mangel behebt. Der reduzierte Preis soll in solcher Proportion zu dem sich aus dem Vertrag ergebenden Preis stehen, in welcher der Wert der mit dem Mangel behafteten Ware zu dem Wert der mangelfreien Ware steht. Sollte der Mangel unwesentlich sein, darf der Kunde vom Vertrag nicht zurücktreten;
    2. den Austausch der Ware gegen eine mangelfreie Ware oder die Mängelbeseitigung zu verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet die Mangelware gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen oder den Mangel in einem vernünftigen Zeitraum ohne besondere Unannehmlichkeiten für den Kunden, zu den in den entsprechenden Vorschriften des BGB genannten Regeln, zu beseitigen.
  8. Ist der Kunde ein Verbraucher, kann er statt der vom Verkäufer vorgeschlagenen Mängelbeseitigung verlangen, dass die Ware gegen eine mangelfreie Ware ausgetauscht wird oder statt des Warenaustauschs auf die Mängelbeseitigung bestehen, es sei denn, die vom Verbraucher gewählte Art und Weise, die Ware mit dem Vertrag übereinstimmend zu machen, unmöglich ist oder im Vergleich mit der durch den Verkäufer vorgeschlagenen Art unverhältnismäßig hohe Kosten generieren würde. Bei der Bewertung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten werden der Wert der mangelfreien Ware, Art und Bedeutung des festgestellten Mangels sowie die Unannehmlichkeiten für den Verbraucher bei anderweitigen Art der Erfüllung berücksichtigt.
  9. Fordert der Kunde, der ein Verbraucher ist, den Austausch der Sache oder die Mängelbeseitigung oder hat er eine Erklärung über die Preisminderung eingereicht, indem er den Betrag nannte, um welchen der Preis reduziert werden soll, und hat der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen zu dieser Forderung keine Stellung genommen, wird angenommen, dass er die Forderung als berechtigt anerkannte.
  10. Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung, falls der physische Mangel vor Ablauf von zwei Jahren ab Aushändigung der Sache an den Kunden festgestellt wird. Die Forderung den Mangel zu beseitigen oder die Ware gegen eine mangelfreie Ware auszutauschen verjährt mit Ablauf eines Jahres ab Feststellung des Mangels, wird jedoch die Ware von einem Verbraucher gekauft – darf die Verjährungsfrist nicht vor Ablauf der Frist, von welcher im ersten Satz die Rede ist, enden.

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REGON:361052098, KRS: 0000948678, Sąd Rejonowy w Bydgoszczy, XIII Wydział Gospodarczy KRS
z pokrytym w całości kapitałem zakładowym 3 211 000 PLN


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